In der ersten Woche nehmen wir Kontakt mit der Bank auf, um etwaige Lasten im Grundbuch zu löschen. Hierfür muss die Salden- sowie die Löschungsbestätigung an den Errichter des Kaufvertrags gesendet werden. Darüber hinaus wenden wir uns an die Bank, bei der du deinen Kredit erhältst. Diese muss die Treuhandvereinbarung und die Pfandurkunde an den Vertragserrichter übermitteln. Hinzu kommt der sogenannte Grundverkehr, im Zuge dessen grundverkehrsrechtliche Bestimmungen wie Bewilligung oder Negativbestätigung vorgenommen werden. Im Falle der Bewilligung solltest du nach höchstens zwei Wochen den Entwurf des Kaufvertrags in den Händen halten. Anschließend klären wir alle diesbezüglichen Fragen und besprechen deine Änderungswünsche.
Innerhalb von einer bis höchstens vier Wochen erhältst du einen Termin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags. Damit der Unterfertigungstermin (so lautet der Fachbegriff) vereinbart werden kann, müssen bei der Kanzlei, die den Vertrag erstellt, einerseits die Unterlagen der finanzierenden Bank eingelangt sein, also Treuhandschreiben und Pfandurkunde. Andererseits muss die Bank der Verkäufer:in eine Saldobestätigung erbringen. Die Wartezeit ist hier folglich im Wesentlichen von der Bearbeitungszeit der involvierten Banken abhängig. Ist der Kaufvertrag unterschrieben, so werden der Kaufpreis bzw. die Nebenkosten auf die jeweiligen Konten überwiesen. Innerhalb von zwei bis acht Wochen wird der Grundbuchantrag gestellt, der üblicherweise in zwei bis vier Wochen bewilligt wird. Daraufhin wird die Hypothek ins Grundbuch eingetragen.