Identität und Anschrift: | Miracl GmbH Lindengasse 26/1/5, 1070 Wien Miracl.at |
Registrierung: | Eingetragen im GewerbeInformationsSystem Austria (GISA) mit der Registernummer: 34094204 Internetadresse: https://www.gisa.gv.at/vkr |
Art der Kreditvermittlung: | Ungebundener Kreditvermittler |
Beratungsdienstleistungen: | Es werden Beratungsdienstleistungen angeboten. Die Empfehlung bezieht sich auf eine größere Auswahl von Kreditverträgen/Produkten am Markt. |
Beschwerdemöglichkeit: | Bei Beschwerden kann die Ombudsstelle des Fachverbands Finanzdienstleister unter fdl.ombudsstelle@wko.at in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der alternativen Streitbeilegung durch die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte. |
Entgelt: | Für die Kreditvermittlungstätigkeit erhält der Kreditvermittler im Falle eines Kreditabschlusses eine Provision vom Kreditgeber. Die Provision steht dem Kreditvermittler als Vergütung seiner Dienstleistung zu. Der tatsächliche Betrag der Provision ist vor Ausübung der Kreditvermittlungstätigkeit noch nicht bekannt, der Betrag wird im ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) angegeben. |
Informationserteilung seitens Kreditsuchendem: | Für eine Kreditvergabe sind Informationen und unabhängig nachprüfbare Nachweise für die Kreditvergabe vom Kreditsuchenden beizubringen, diese Angaben müssen korrekt und so vollständig sein, dass diese für eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeitsprüfung ausreichen. WARNUNG: Der Kredit kann nicht gewährt werden, wenn sich der Kreditsuchende weigert, diese Informationen oder Nachweise vorzulegen. |
Ersichtlichmachung der Höchstbeträge: | Gemäß § 8 der Standesregeln für die Kreditvermittlung, Fassung vom 26.01.2017 (Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für gewerbliche Vermögensberater und Immobilienmakler, die die Tätigkeit der Kreditvermittlung ausüben) (BGBl. II Nr. 86/2016) haben Kreditvermittler in den für den Verkehr mit Verbrauchern bestimmten Räumen die für Kreditvermittlungen zulässigen Höchstsätze der Provisionen oder sonstige Vergütungen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um Höchstbeträge handelt, ersichtlich zu machen. Dieser Verpflichtung gemäß § 8 der zitierten Standesregeln für Kreditvermittlung kommt der Kreditvermittler sohin wie folgt nach:- Die Provision oder sonstige Vergütung von Personalkrediten darf 5% der Bruttokreditsumme nicht übersteigen.
- In dem der Berechnung zugrunde zu legenden Bruttokreditbetrag dürfen keine Zinsen enthalten sein.
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