Im Grundbuch werden Grundstücke, Eigentümer*innen und alle dabei bestehenden Rechte und Belastungen aufgezeichnet. Das Grundbuch ist für alle öffentlich einsehbar. Der Grundbuchauszug kostet meist 14,40€ und kann bei jedem Bezirksgericht, Notar und auch online angefragt werden. Für die Eintragung ins Grundbuch musst du allerdings recht hohe Gebühren zahlen, genauso wie auch für jede Änderung und Löschung. Wie es mit den Kosten rund ums Grundbuch genauer aussieht, erfährst du in diesem Artikel.
Was steht im Grundbuch eigentlich?
Das Grundbuch beinhaltet die wichtigsten Informationen zu jeder Liegenschaft. Es besteht aus einem A-Blatt, in dem Angaben zur Liegenschaft gemacht werden, dem B-Blatt, in welchem Angaben zu Eigentümer*innen zu finden sind und einem C-Blatt, wo die Angaben zu Belastungen der Liegenschaft stehen, falls welche vorhanden sind.
Welche Kosten erwarten mich bei der Eintragung als Eigentümer*in?
Sobald du eine Grundstück oder eine Immobilie gekauft hast und dessen Eigentümer*in bist, musst du die Eintragung als Eigentümer*in ins Grundbuch bezahlen. Diese Kosten hängen von dem Kaufpreis und von der Hypothek ab, weil sie einen Prozentteil davon ergeben. Dieser setzt sich folgendermaßen zusammen:
- 1,1 Prozent des Kaufpreises
- 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts (falls eine Hypothek eingetragen wird)
Außerdem ist eine kleine Eingabegebühr zu zahlen, wenn der Antrag für die Eintragung nicht elektronisch gestellt wird.
Nicht vergessen: Jeder Grundbucheintrag muss von einem Notar oder einer Notarin beglaubigt werden, wofür ebenfalls Kosten anfallen. Die Notarkosten unterscheiden sich dabei je nach Tarif.
Verschiedene Arten von Eintragungen ins Grundbuch
Insgesamt gibt es übrigens drei Arten von Eintragungen ins Grundbuch:
- die Vormerkung
- die Anmerkung
- die Einverleibung – die eigentliche Eintragung im Eigentumsblatt
Die Einverleibung stellt die wichtigste Eintragung dar, wenn du Eigentum gekauft hast. Dieser Eintrag im Grundbuch macht dich nämlich offiziell zu*r Eigentümer*in. Ungefähr zwei Wochen vor deinem Kauf solltest du den bestehenden Grundbucheintrag auf jeden Fall ansehen. Dadurch kannst du nämlich rechtzeitig feststellen, ob z.B. irgendwelche lebenslangen Wohnrechte, ausstehende Hypotheken oder andere Belastungen an der Liegenschaft bestehen, die du ansonsten unwissentlich übernehmen würdest.
Weitere Kosten, die auf dich zukommen
Ein Grundbucheintrag bedeutet leider nicht, dass du für immer in diesem Register stehen bleibst. Jeder Eintrag kann gegen eine Gebühr auch geändert oder gelöscht werden. Bei Anträgen wie der Löschung, der Namensänderung, oder einer Adressänderung kommt eine Gebühr von 44 Euro auf dich zu. Die Voraussetzung ist dabei, dass diese Summe bereits im voraus oder während der Übergabe des Antrags gezahlt wird, ansonsten ist mit einem Aufschlag zu rechnen.
Viele Anträge, Grundbucheintragungen oder Änderungen durchführen zu lassen, kann man auch online erledigen. Die Preise sind dabei je nach Art der Anfrage unterschiedlich. Wenn du lediglich einen (nicht beglaubigten) Grundbuchauszug benötigst, kostet dich das bei deinem Bezirksgericht ca. 14 Euro.
Normalerweise bezahlt man für eine Löschung im Grundbuch auch einen Notar oder einen Notarin. Diese Kosten kannst du dir sparen, wenn du einen schriftlichen, formell korrekten Antrag beim Bezirksgericht einreichst. Das Problem dabei ist, dass man juristische Fachkenntnisse benötigt, um einen korrekten Antrag zu schreiben. Aus diesem Grund hilft aber beispielsweise die Arbeiterkammer, indem sie für häufige Änderungen im Grundbuch online Muster zur Verfügung stellt. Dort musst du dann lediglich deine Daten eintragen.
Fazit
Ein Grundbucheintrag ist mit Kosten verbunden, diese halten sich bei vielen Aktionen jedoch in Grenzen. Zusätzlich kann man sich die Notarkosten sparen. Allerdings ist auch wichtig zu betonen, dass Grundbucheinträge das Fundament deiner Rechte als Eigentümer*in deiner Liegenschaft bildet. Das sollte man ernst nehmen und nicht zögern, in die entsprechenden Einträge zu investieren, sodass alles korrekt abläuft.