Bei der Planung einer Wohnungs- oder Hausfinanzierung kann es vorkommen, dass du es mit komplizierten Begriffen und Phrasen zu tun bekommst, die dir aus der Alltagssprache nicht bekannt sind. Es gibt aber auch Vokabel, die oft paarweise auftreten und aufgrund ihrer Ähnlichkeit Verwirrung stiften. Dazu gehören Grunderwerb- und Grundsteuer. Doch kein Grund zur Sorge! Im folgenden Artikel erläutern wir den Unterschied.
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird in Österreich dazu eingesetzt, um Grundbesitz im Inland zu besteuern. Eingehoben wird sie von der Gemeinde, in der sich das jeweilige Grundstück befindet. Diese darf über die Einnahmen aus der Grundsteuer zudem verfügen. Bei der Grundsteuer werden zwei Kategorien unterschieden:
- Die Grundsteuer A bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen,
- die Grundsteuer B auf Grundvermögen
Wie wird die Höhe der Grundsteuer bestimmt?
Als Basis für die Berechnung der Grundsteuer wird der durch das Finanzamt bereitgestellte Grundsteuermessbetrag herangezogen. Ermittelt wird dieser Betrag auf Basis des Einheitswerts des betreffenden Grundstückes. Das Finanzausgleichsgesetz berechtigt die Gemeinden zudem, den Grundsteuermessbetrag um maximal 500 % zu erhöhen. Daraus ergibt sich folgende Formel zur Berechnung der Grundsteuer:
- Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (max. 500 Prozent) = Grundsteuer
Ergibt sich daraus ein Betrag von über 75 €, dann musst du die Grundsteuer in vier Teilbeträgen bezahlen, die am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November zu entrichten sind.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grundsteuer bezieht sich (wenig überraschend) auf den Erwerb von Grundstücken innerhalb Österreichs - und zwar unabhängig davon, ob die neue Eigentümer:in für die Übernahme etwas bezahlen musste. Steuerpflichtig bist du ab dem Zeitpunkt, an dem das Geschäft durch das Unterzeichnen des Kaufvertrages rechtskräftig ist. Die Eintragung ins Grundbuch ist für die Grundsteuer ebenfalls nebensächlich.
Wie wird die Höhe der Grunderwerbsteuer festgelegt?
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist üblicherweise der Wert der Gegenleistung, die die Käufer:in für den Erwerb des jeweiligen Grundstücks aufbringt. Dazu zählen nicht nur sämtliche Zahlungen an die Verkäufer:in, sondern auch die Entrichtung von Entgelten an Dritte, die auf diese Weise beispielsweise dazu bewegt wurden, von ihrem Kaufrecht zurückzutreten. Wenn du ein Grundstück durch eine Schenkung erhältst oder es von einer verstorbenen Person an dich vererbt wird, so wird sein Wert als Bemessungsgrundlage herangezogen. Eine ungefähre Vorstellung von diesem Wert erhält man durch den Grundstückswertmesser des Bundesministeriums für Finanzen, der ähnlich funktioniert wie unser Kreditrechner.