Was ist ein Kaufanbot und wann sollte ich es machen?

Du hast eine Wohnung gefunden, die dir gefällt, bist dir aber noch nicht sicher, ob du sie nehmen sollst? Dann gib noch kein Kaufanbot ab! Kaufanbote bedeuten nämlich eine verpflichtende Vertragserklärung. Die macht man erst, wenn man sich sicher ist, dass man die Immobilie wirklich kaufen möchte. Und selbst dabei gibt es einiges zu beachten. Worauf genau, erklären wir dir in diesem Beitrag.

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Was bedeutet ein Kaufanbot genau?

Wenn du am Kauf einer Immobilie interessiert bist, kannst du dem Verkäufer ein Kaufanbot zustellen. Dadurch bestätigst du dem Eigentümer oder der Eigentümerin verbindlich, dass du die Immobilie kaufen möchtest. Du nennst einen bestimmten Preis und Konditionen, unter denen der Kauf für dich in Frage kommt und machst damit dem Verkäufer oder der Verkäuferin ein Angebot. Diese*r hat dann eine bestimmte Frist, um auf dein Kaufanbot zu reagieren.

Ein Kaufanbot machst du also erst zum Zeitpunkt, an dem die Finanzierung bereits geklärt ist und du dir über den Immobilienkauf sicher bist. Es handelt sich dabei tatsächlich um eine rechtlich bindende Vertragserklärung. Sobald du das Kaufanbot abgibst, bist du sofort daran gebunden, die Immobilie zu den festgelegten Konditionen zu kaufen. Auf die Dauer dieser Bindung einigte man sich entweder gemeinsam, oder aber sie gilt für bis zu ca. 14 Tage. Sobald dein Kaufanbot angenommen wird, ist der Kaufvertrag zustande gekommen und die Maklerprovision wird fällig. Das heißt, dass du während der Bindungsdauer unbedingt eine Antwort abwarten musst. Du solltest dich niemals mit mehreren Kaufanboten an mehrere Objekte binden, weil das viel zu riskant wäre.

In vielen Maklerbüros liegen bereits Formulare für das Kaufanbot. Die darin enthaltenen Informationen sind aber nicht ausreichend, um deine Kaufentscheidung zu beeinflussen. Diese Entscheidung sollte schon viel vorher gut überlegt getroffen worden sein. Das Kaufanbot sollte lediglich wichtige Punkte für den Kaufvertrag enthalten. Lass dich also niemals zu einer Unterschrift drängen, auch wenn du fürchtest, dass die Wohnung sonst nicht mehr da ist.


Kaufanbote am besten selbst formulieren

Wenn du ein Kaufanbot machen möchtest, solltest du es am besten selbst mit der Hilfe deines Anwalts oder deiner Anwältin schreiben. Dein Immobilienmakler oder deine Maklerin müssen dir rechtzeitig alle Informationen schriftlich geben, die du zur Beurteilung der Immobilie und für deine Entscheidung benötigst. Makler*innen unterstehen dieser Informationspflicht und sollten sie von sich aus erfüllen, wenn sie seriös arbeiten.


Was ist noch zu beachten?

Bevor du ein Kaufanbot machst, muss alles ganz sicher sein. Du musst über deine Finanzierung sicher sein, darüber, dass du die Immobilie wirklich willst und bereit bist, den Kauf einzugehen. Davor musst du dich über die FInanzierung und alles rund um den Immobilienkauf gut an verschiedenen Stellen informieren. Wir haben ein Team von Finanzexperten, die dafür ausgebildet sind. Trau dich, dir Ratschläge einzuholen, bevor du voreilige Entscheidungen triffst.

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Ist ein Rücktritt von einem Kaufanbot möglich?

Hast du schon ein Kaufanbot gestellt, von dem du jetzt wieder zurücktreten möchtest? Das ist in bestimmten Fällen möglich. Beispielsweise, wenn du die Immobilie am Tag der Unterschreibung des Kaufanbots erst zum ersten Mal besichtigt hast, wenn das Objekt dazu bestimmt war, dass du selbst darin wohnst, es also dein Hauptwohnsitz oder der eines Angehörigen werden sollte. Für den Rücktritt von einem Kaufanbot gibt es aber eine zeitliche Frist, die eingehalten werden muss. Die beginnt, sobald du eine Kopie des Vertrags oder Anbot erhältst und schriftlich über das Rücktrittsrecht informiert wurdest. Von diesem Zeitpunkt an hast du maximal eine Woche Zeit, um dich anders zu entscheiden und von deinem Anbot wieder zurückzutreten. Wurdest du nicht über dein Rücktrittsrecht informiert und hast keine Kopie erhalten, hast du länger Zeit, nämlich genau einen Monat ab dem Tag deiner ersten Besichtigung.

Wenn du von deinem Kaufanbot zurücktreten möchtest, solltest du das ebenfalls schriftlich machen, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Aus Beweisgründen wäre es hier wichtig, dass du die Rechnung von der Post sicher aufhebst.

Leider achten viele Maklerbüros darauf, dass das Kaufanbot schon mehrere Tage nach dem Besichtigungstermin unterschreibst und nicht schon am selben Tag. Sei also sehr vorsichtig, bevor du irgendetwas unterschreibst.

Achtung: Wenn du eine Wohnung nur „reservieren“ willst, mach niemals ein Kaufanbot! In diesem Fall kannst du nichts tun, als mit dem Makler oder der Maklerin zu sprechen und zu hoffen, dass dir die Wohnung nicht weggeschnappt wird.