Der Kreditvertrag – das musst du wissen

Beim Kauf deines neuen Zuhauses kommst du langsam in die heiße Phase? Die Finanzierung ist geplant, das Objekt ausgewählt und auch der Kaufvertrag harrt schon deiner Signatur? Was auch unterschrieben sein will, ist der Kreditvertrag. Wie dieser aussieht und was du beachten musst, das erfährst du im folgenden Beitrag.

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Was genau ist ein Kreditvertrag?

Widmen wir uns zunächst einmal der Definition. Unter einem Kreditvertrag kannst du dir einen Urkunde vorstellen, die die Konditionen festhält, zu denen eine Partei Geld an eine andere verleiht. In den meisten Fällen handelt es sich hier um Kreditinstitute, die Privatpersonen Kapital für eine größere Anschaffung zur Verfügung stellen. Dabei ist der Kreditvertrag verpflichtend in Schriftform abzuschließen. Anders bei der Vergabe von Krediten im Privatbereich – etwa zwischen Familienmitgliedern: Hier kann der Vertragsschluss auch mündlich erfolgen. Im Kreditvertrag werden sämtliche Rechte und Pflichten von Gläubiger:in und Schuldner:in festgehalten.


Welche Bestandteile hat ein Kreditvertrag?

In Österreich hat ein Kreditvertrag für die Finanzierung einer Immobilie folgende Bestandteile:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner:innen
  • Definition der Kreditart
  • Gesamtkreditbetrag, d.h. die Kreditsumme inklusive aller Nebenkosten
  • Auszahlungsbetrag, d.h. der Gesamtkreditbetrag exklusive der jeweiligen Nebenkosten
  • Zinsen und Entgelte
  • Laufzeit
  • Verwendungszweck
  • Kosten für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift, für die Eintragung der Hypothek im Grundbuch sowie für Schätzgebühren
  • Konsumentenschutzbestimmungen: Rücktrittsrecht, Ehegattenbestimmung bei Scheidung und Datenschutzerklärung
  • Ort und Datum der Unterschrift

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Kann man von einem Kreditvertrag zurücktreten?

Ein Rücktrittsrecht ist grundsätzlich immer gegeben. Allerdings ist es je nach Kreditart unterschiedlich lang. Im Falle eines unbesicherten Konsumkredits hast du die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14-Tagen nach der Unterzeichnung zu widerrufen. Deutlich weniger Zeit hast du bei einem Hypothekarkredit. Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sieht hier eine Frist von lediglich 2 Tagen nach der Unterfertigung vor. Allerdings nur dann, wenn das Kreditinstitut dir das ESIS (europäisches standardisiertes Informationsmerkblatt) in der vorgeschriebenen Frist vorgelegt hat und es von dir unterzeichnet wurde.

Du willst dich allgemein über mögliche Konditionen einer Immobilienfinanzierung informieren? Dann ist unser Kreditrechner genau das Richtige für dich!


Soll ich den Kreditvertrag prüfen lassen?

Verträge über Immobilienkredite sind facettenreich und komplex. Für Laien ist es daher besonders schwierig, den Überblick über sämtliche zentralen Aspekte zu behalten. Folglich ist es empfehlenswert, den Kreditvertrag deiner Bank vor der Unterzeichnung von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen. So stellst du sicher, dass dir tatsächlich nichts entgeht, und sicherst dir die optimalen Konditionen für deine Finanzierung. Auch bei der Durchsicht deines Kreditvertrags kannst du natürlich auf die Finanzierungsexpert:innen von miracl zählen!

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