Ein Privileg des österreichischen Sozialstaats ist und bleibt seit mehr als 50 Jahren die Wohnbauförderung. Hauskauf, Neubau, Umbau oder Sanierung sind kostenintensive Investitionen. Um da die Finanzierung zu erleichtern, lohnt es sich, einen Antrag auf Wohnbauförderung zu stellen. Aber wer bekommt überhaupt Förderung und wie viel? Muss ich diese zurückzahlen und was passiert, wenn ich mein gefördertes Haus doch verkaufen möchte? Auf diese und noch mehr Fragen zur Wohnbauförderungen gibt es hier die Antworten.
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Was ist Wohnbauförderung?
Wohnbauförderung ist ein vom Staat gebilligter Zuschuss für die Schaffung von Wohnraum, der üblicherweise Privatpersonen gebilligt wird. Unter Schaffung von Wohnraum fallen dabei verschiedene Bauprojekte, wie etwa: Neubau, Sanierung, Renovierung, Umbau oder Zubau.
Wohnbauförderung ist dabei Ländersache. Daher kann man gar nicht über die Wohnbauförderung in Österreich sprechen. Regelungen en detail sind jeweils länderspezifisch. Dennoch gibt es gewisse grundsätzliche Charakteristika, die einheitlich gelten.
Wer bekommt‘s?
Dazu gehört, was jemand auf jeden Fall erfüllen muss, um eine Förderung zu erhalten.
Der Antragsteller muss zu allererst volljährig sein und eine österreichische Staatsbürgerschaft oder eine gleichgestellte (z.B. aus EU-Ländern, Schweiz, Liechtenstein) vorweisen können.
Wird eine gewisse Netto-Einkommensgrenze im Haushalt überschritten oder ist keine (Mit-)Eigentümerschaft der Liegenschaft oder zumindest Baugenehmigung gegeben, wird die Wohnbauförderung in der Regel nicht gänzlich bewilligt. Welche Einkommensgrenze hier geltend gemacht wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Liegt sie in Wien bei einem zwei Personen Haushalt beispielsweise bei 83.600 Euro Nettojahreseinkommen, sind es in Oberösterreich 65.000 Euro.
Für welche Immobilien kommt Wohnbauförderung in Frage?
Des Weiteren gilt: Die Immobilie, die gefördert gekauft, gebaut oder saniert wird muss als Hauptwohnsitz gemeldet sein und das ganze Jahr über bewohnt werden. Stichprobenartige Kontrollen von Landesbeamt*innen, um die „ständige Nutzung“ sicherzustellen, sind hier keine Seltenheit. Ferien oder Wochenendhäuser sind von der Wohnbauförderung ausgeschlossen. Wird ein gefördert erworbenes neues Eigenheim bezogen, ist es in allen Bundesländern notwendig, die vorher bezogene Immobilie aufzugeben.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es immer förderlich, umweltschonendes Wohnen ermöglichende Bauprojekte anzuschlagen. Seit 2022 gelten österreichweit verschärfte Regeln: Soll für eine Immobilie Wohnbauförderung bewilligt werden, dürfen in dieser keine fossilen Brennstoffe eingesetzt werden.
Was bekomme ich?
Es gibt verschiedene Arten der Wohnbauförderung. Der Zuschuss kann zum einen als einmalige Zahlung ausgegeben werden, die nicht zurückzuerstatten ist. Manche Bundesländer vergeben Zinszuschüsse, um für die Rückzahlung eines bereits bestehenden Kredits aufzukommen, andere wieder vergeben selbst Darlehen zu günstigen Konditionen. Auch möglich ist die Übernahme einer Bürgschaft. Art und Höhe der gewährten Förderung sind dabei bundeslandspezifisch und konkret erst über Antragstellung in Erfahrung zu bringen.
Grundsätzlich gilt: Entscheidend über Höhe des Zuschusses ist zuallererst die Einkommenssituation des Haushalts. In aller Regel wird als Ermessensgrundlage hier das Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen – bei Angestellten in Form des Jahreslohnzettels, bei Selbstständigen über dein Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres. Staatliche Zuschüsse wie Studienbeihilfe oder Pflegegeld fallen demnach aus dieser Kalkulation raus. Mit der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen steigt in der Regel nicht nur die Jahresnettoeinkommensgrenze, sondern auch der generelle Anspruch auf Förderung. Umweltschonendes, energieeffizientes Bauen wird üblicherweise höher gefördert.
Wird die Einkommensgrenze überschritten, bedeutet das übrigens nicht das Aus für jegliche staatliche Förderung für Arbeiten am Haus. In vielen Bundesländern werden energieeffiziente Sanierungsarbeiten oder die Realisierung von erneuerbaren Energieanlagen auch so bezuschusst.
Etwas vergessen? – good to know!
Möchte man die Finanzierung seines Neubauprojektes mit Zuschüssen aus der Wohnbauförderung aufbessern, sollte man nicht vergessen, dass diese vor Baubeginn gewilligt werden muss. Bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von Anträgen von bis zu sechs Monaten bedarf es hier einiger Vorlaufzeit.
Wer über die Wohnbauförderung baut, muss außerdem mit dem im Grundbuch eingetragenem Veräußerungsverbot rechnen. Zwar ist es in Ausnahmefällen möglich, in Absprache mit dem Land zu einer Einigung über die Veräußerung der Immobilie zu kommen. Das ist aber kein Regelfall. Wohnbauförderung in Anspruch zu nehmen stellt damit auch eine gewisse Bindung an die Immobilie dar.
Fazit
Die Wohnbauförderung ist ein zu Recht beliebtes Mittel bei der Wohntraumfinanzierung und ein gutes sozialstaatliches Instrument zur Gewährleistung von leistbaren Wohnraum mit Qualität, welches gleichzeitig die ökologische Transformation mit vorantreibt.
Dabei setzt sie nur schon bei Antragstellung eine bestehende Finanzierung des Eigenheimprojekts voraus, welche dann nachträglich bezuschusst wird.